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Dürfen gebrauchte Kühlmittel über die Kanalisation (Ölabscheider) entsorgt werden?
Nein! Gebrauchte Kühlmittel dürfen nicht in die Kanalisation eingeleitet werden. Sie sind fachgerecht zu entsorgen, d. h. bei einem örtlichen Entsorger abzugeben. Begründung: Gebrauchte Kühlmittel enthalten neben Wasser Glykole und chemische Substanzen, die unter Umständen als Gefahrstoffe deklariert sind. Wenn Kühlmittel längere Zeit im Einsatz waren, sind sie zudem oft mit chemischen und thermischen Abbauprodukten belastet. Gebrauchten Kühlmitteln sind nach geltender Abfallverzeichnis-Verordnung deshalb die Abfallschlüssel 160114 bzw. 160115 zugewiesen. Ein Einleiten in die Kanalisation ist ein Verstoß gegen das geltende Kreislaufwirtschaftsgesetz, der bestraft werden kann.